Das Gesetz
Nach dem Studienbeitragsgesetz vom 01.04.2006 erhebt die Robert Schumann Hochschule seit dem Wintersemester 2006/2007 Studienbeiträge in der (gesetzlichen maximal-) Höhe von 500 Euro pro Semester. (www.rsh-duesseldorf.de)
Die Kommission
Über die Verwendung entscheidet das Rektorat, daß von einer Schiedskommission beraten wird.
Diese Schiedskommission ist ein Gremium unter dem Vorsitz von Frau Jutta Zülow, in dem über Anträge beraten wird und konkrete Vorschläge zur Verwendung der Studienbeiträge erarbeitet und an das Rektorat gegeben werden. Die Schiedskommission ist paritätisch besetzt und jedes Mitglied hat (im Gegensatz zu vielen anderen Hochschulen) volles Stimmrecht.
Die Studierendenschaft vertreten: Svenja Kips, Christian Leykam und Peer Seuken, die Gruppe der Dozenten vertreten Prof. Thomas Leander und Prof. Wolfgang Rüdiger.
Die Verwendung
Seit Februar 2010 gibt es auf Betreiben des AStA eine Übersicht über die bisherige Verwendung unter www.rsh-duesseldorf.de. (Siehe ursprünglicher News-Eintrag der Hochschule; Information dazu auch im aktuellen Jahresplan des AStA.)
Das System
Seit April 2010 verfügt die Robert Schumann Hochschule nun auch über ein System, mit dem Anträge an die Schiedskommission per E-Mail eingereicht werden können.